Wir versprechen nichts - wir LIEFERN, nachweislich seit über 20 Jahren!                        Praxistauglichkeit entscheidet – nicht nur die Vermittlung

Europäisch und auch praktisch vorgebildetet 
indische KITA-FACHKRÄFTE für Deutschland 

KITA-PERSONAL -studiertes indisches Lehrpersonal-
mit globalen Standards - nicht Illusionen

Studiertes Lehrpersonal aus Indien – ein neuer Ansatz mit Potenzial

Bereits vor einigen Jahren haben wir ein Pilotprojekt zur Ausbildung von KITA-Betreuungspersonal für das Vereinigte Königreich in Indien gestartet. Das Konzept fand jedoch weder bei potenziellen Bewerbern noch im indischen Bildungssystem ausreichende Akzeptanz – aus einem einfachen Grund: Indien bildet jährlich eine große Zahl an LehrerInnen aus, von denen viele aufgrund der hohen Konkurrenz keine adäquaten Berufschancen im eigenen Land finden.

Diese qualifizierten Lehrer sind daher bereit, in KITA + SCHULBETREUUNG-Positionen zu arbeiten – sowohl in Indien als auch in den Anwerbeländern. Das eröffnet für Deutschland und vier weitere Zielländer eine hervorragende Möglichkeit, auf bereits ausgebildete Fachkräfte zurückzugreifen, die motiviert sind, sich weiterzuentwickeln.

Herausforderung: Bewertung von Qualifikation und Gehalt

In einem Gespräch mit einem deutschen Welcome Center wurde geäußert, dass bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte das Gehalt an deren Ausbildungsniveau angepasst werden müsse – eine Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit. Zwar klingt diese Haltung zunächst nachvollziehbar, doch in der Praxis gilt: Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland nicht anerkannt ist, entsteht daraus kein automatischer Anspruch auf ein entsprechendes Gehalt. Das bestätigt auch die Realität in der Pflege: Universitätsabsolventen aus dem Ausland durchlaufen Nachqualifizierungen und arbeiten in der Zwischenzeit ganz regulär als Pflegefachkräfte – zu tariflichen Bedingungen.

Der Versuch, hier mit Einzelfallargumenten Einfluss zu nehmen, wirkt aus unserer Sicht wenig professionell und praxisfern.

Was für studierte Pflegekräfte gilt, das gilt nicht für studierte Lehrkräfte in KITAS, das dürfte schon gegen die grundgesetzliche Berufsfreiheit in Deutschland offensichtlich verstoßen.

Warum gilt nicht der gleiche Maßstab für KITAs wie bei Pflegekräften aus dem Ausland?

THINK OUT OF THE BOX – Fachkräfte in den Kitaberufen: Warum internationale Standards auch hier entscheidend sind

Deutschland ist ein vergleichsweise neuer Akteur im weltweiten Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Umso wichtiger ist es, von jenen Ländern zu lernen, die bereits seit Jahrzehnten erfolgreich Fachkräfte aus Pflegeberufen aus dem Ausland rekrutieren – beispielsweise Großbritannien, Kanada oder Australien.

Tipp zur Selbstrecherche:
Geben Sie bei Google ein:
„nurse UK language requirements visa“
oder allgemein:
„skilled trades UK language requirements visa“
Sie stoßen direkt auf die Begriffe IELTS und OET (Occupational English Test) – beides international anerkannte Sprachprüfungen, die bereits vor der Einreise verpflichtend sind.

1. Sprachkompetenz: Wissenslücke – oder bewusste Auslassung?

Obwohl diese Informationen frei zugänglich sind, hat bis heute kein führender Akteur im deutschen Markt auf diese Standards hingewiesen. Stattdessen wurden Fachkräfte häufig mit einem B1-Zertifikat aus Kurzzeitkursen angeworben – häufig innerhalb von nur sechs Monaten, ohne nachhaltige und praxisnahe Vorbereitung.

Frage:
Wenn B1 ausreicht – warum hat sich dieses Sprachniveau in erfolgreichen Anwerbeländern nicht durchgesetzt?
Und warum wurden deutsche Betriebe nie über die bewährten Sprachstandards IELTS oder OET informiert?

2. Fachsprachkompetenz: Fortschritt oder Rückstand?

In den KITA-Berufen sind präzise Kommunikation und technisches Verständnis essenziell: Montageanleitungen, technische Zeichnungen, Sicherheitsvorschriften und Arbeitsprozesse erfordern mehr als nur Basiskenntnisse der Sprache.

Der Occupational English Test (OET) bietet branchenspezifische Sprachprüfungen, die auf den Berufsalltag zugeschnitten sind – mit Cambridge-Qualität und internationaler Anerkennung.

Frage:
Warum setzt man in Deutschland im Kitabereich weiterhin auf Minimallösungen, anstatt auf bewährte Standards zu setzen, die vor der Einreise echte Fachsprachkompetenz sichern?

3. Berufsmotivation: Fachkräfte mit Anspruch – oder Lückenfüller mit Zertifikat?

Ein Blick auf die WorldSkills – die Olympiade der Berufe – macht deutlich, was wirklich zählt: In den Disziplinen Social Care und verwandten Gewerken ist Englisch als Fachsprache längst Teil der Qualifikation.

Auch bei den WorldSkills Leipzig 2013 war diese Thematik präsent – inklusive der Anforderungen an internationale Sprach- und Fachkompetenz.
Das Signal: Wer auf internationalem Niveau arbeiten will, muss auch fachlich und sprachlich fit sein.

Frage:
Sind die Berufe in der KITA wirklich so wenig anspruchsvoll, dass B1-Niveau genügt?
Sprechen Sie mit Berufsschullehrkräften, Meistern und Kunden – sie wissen aus der Praxis, worauf es ankommt.

Fazit: Vertrauen ist kein Zertifikat – es ist ein Qualitätsversprechen

Internationale Fachkräfte kennen die globalen Standards. Sie erkennen sehr genau, welches Land Qualität fordert – und welches lediglich Lücken schließt.

Stellen Sie sich selbst diese Fragen:

  • Warum setzen andere Länder seit Jahren auf IELTS oder OET, Deutschland aber nicht?
  • Warum wurden Sie als Arbeitgeber, Kammer oder Bildungspartner nie auf diese Standards aufmerksam gemacht?
  • Wer informiert Sie ehrlich und transparent – und wer verkauft Ihnen halbe Lösungen als Fortschritt?

Unsere Antwort: Qualität. Verlässlichkeit. Transparenz.

Wir bereiten internationale Bewerberinnen und Bewerber in den KITA-Berufen mit:

  • echten Fach- und Sprachstandards,
  • praxisnaher Vorqualifizierung im Herkunftsland,
  • und klaren Qualitätskriterien für Arbeitgeber

vor – vor der Einreise und nicht auf Kosten des deutschen Systems.

Denn globale Fachkräfte denken international – und vergleichen.

Vertrauen Sie einem Partner, der mit Know-how und Verantwortung arbeitet.

VERTRAUEN – wem können Sie noch glauben?

UNS.

KINDERSCHUTZ bei Fachkräften aus dem Ausland

Im Rahmen des gesetzlichen Kinderschutz sind für alle Menschen die mit Kindern arbeiten über das normale Führungszeugnis hinaus, das erweiterte Führungszeugnis erforderlich. Dies auch schon bei nur ehrenamtlichen Tätigkeiten wie Jugendgruppen, etc.

Bei Neueinreisenden Personen aus dem Drittstaat werden von den Personen selbst per Kreuz angaben zu Strafverfahren gemacht und versichert, dass dies "nicht" der Fall ist, nach besten eigenen wissen und gewissen!

Das hier in Deutschland formal einzuholende erweiterte Führungszeugnis ist dann leer, weil die Person noch nie in Deutschland war.

Damit wird jede hier lebernde Person schlechter gestellt, als die ausländische Fachkraft und darüber hinaus wissen wir überhaupt nicht wer da genau zu uns kommt. 

Die verantwortlichen Behörden, Träger und Einrichtungen sollten sich hier einmal übelegen, wem Sie die Kinder anvertrauen, denn Kinderschutz ist das wichtigste auf der Welt.

Wir lösen dies mit dem staatlichen Background-Check Indiens mit der gleichen Qualität wie das deutsche erweiterte Führungszeugnis.

Wissenslücke - oder bewusste Auslassung? Vertrauen?
Vorsätzliche Verheimlichung des globalen Standard für Pflegefachkräfte aus dem Ausland in Deutschland?

Deutschland ist ein relativ neuer Akteur im globalen Wettbewerb um Fachkräfte. Umso wichtiger ist es, von den Erfahrungen jener Länder zu lernen, die seit jahrzehnten erfolgreich Pflegefachkräfte aus dem Ausland anwerben – etwa Großbritannien, Kanada oder Australien.

Bitte recherchieren Sie einfach selbst: „nurse UK language requirements visa“ im Internet:
Stichworte: IELTS + OET (Occupational English Test)

 

1. Wissenslücke – oder bewusste Auslassung -echte Sprachkompetenz?

Trotz dieser frei zugänglicher Informationen hat bislang jahrelang KEIN Akteur im deutschen Markt auf diese bewährten internationalen Standards IELTS und OET (sehr gute B2 bis C1) VOR der Einreise und als Visaerteilungsvorausetzung in der Sprachkompetenz aufmerksam gemacht. Stattdessen lieber Bewerber mit Schnellkurs B1 Zertifikat vermittelt, bestenfalls in 6 Monaten erlernt wurde, ganz nach dem Minimumprinzip.

Wäre ein niedrigerer Standard wirklich nicht schon längst von anderen Ländern ausprobiert worden – wenn er langfristig erfolgreich wäre?

Warum hat man Sie als Arbeitgeber, etc. in Deutschland nie über internationale Sprachstandards in der Pflegewelt (wie IELTS und OET) informiert?

 

2. Wissenslücke – oder bewusste Auslassung -echte Fachsprachenkompetenz?

Aktuell wird in Deutschland das Thema Fachsprache im Pflegebereich erkannt und Lösungen als neueste innovationen im Newcomermarkt Deutschland verkauft. Das englischsprachige OET wurde bereits vor 10 Jahren gestartet und hat sich seitdem kontinuierlich qualitativ weiterentwickelt und etabliert. (Cambridge Qualität).  

Warum ist das seit 10 Jahren eine alternative und bessere Voraussetzungen für die Visaerteilung bereits VOR der Einreise in Anwerbeland?

Darüber hinaus sehen Sie unten an den Beispielen der Worldskills -den olympischen Spiele der Berufe- in der Disziplin Health and Social Care, dass sich auch in der Sprache und Fachsprache auf Englisch in der Praxis für die Teilnahmequalifikation und Teilnahme geschult wird. Durch die Worldskills in Leipzig in 2013 und der Disziplin in die Thematik in Deutschland bekannt.


Bilden Sie sich gerne insgesamt selbst eine Meinung zu dem Themenkompley, insbesondere im Hinblick auf VERTRAUEN. Bewerten Sie selbst Akteuere die seit Jahren mit dem Thema Fachkräfte aus dem Ausland in der Pflegebranche in Deutschland tätig sind und was das über diese entsprechend für Sie aussagt. Die Fachkräfte im Ausland kennen diese Thematik und machen sich ebenfalls ein Bild zur Anwerbung von Deutschland auf diesem Niveau.

VERTRAUEN – wem können Sie noch glauben?

UNS!

Qualität statt Schlagworte – wie wir echte Fachkompetenz identifizieren

In vielen aktuellen Diskussionen rund um die Fachkräftegewinnung wird oft behauptet, dass es sich bei allen Bewerbern aus dem Ausland um sogenannte Top-Talente handelt. Doch: Wie gelingt es eigentlich einem Land wie Indien – mit Millionen von Bewerbern – wirklich die besten Kandidatinnen und Kandidaten eines Berufsbildes zuverlässig herauszufiltern?

Die Antwort: über ein strukturiertes, professionelles Assessment-System, das sich über ganz Indien erstreckt. Wir haben als Partner die Möglichkeit erhalten, diese etablierten Auswahl- und Prüfverfahren auch für fünf Anwerbeländer zu nutzen, darunter Deutschland.

Das bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Frühzeitige und objektive Qualitätsprüfung der Bewerber in Theorie und Praxis – direkt in Indien
  • Kostenersparnis für Unternehmen und Einrichtungen in den Anwerbeländern
  • Effiziente Vorauswahl, bevor überhaupt eine Ausreise erfolgt

Gerade im medizinischen Bereich – etwa bei Ärzten – ermöglichen moderne Technologien wie VR/AR-gestützte Testverfahren eine unabhängige, neutrale und realitätsnahe Überprüfung praktischer Kompetenzen. Allein auf Reputation oder Abschlüsse zu setzen, reicht längst nicht mehr aus – auch nicht in Indien. Warum also sollten wir in Deutschland geringere Standards akzeptieren?

Unsere Erfahrungen aus dem Pflegebereich zeigen, wie zuverlässig und differenziert diese Assessmentverfahren arbeiten – und wie sie dabei helfen, wirklich qualifizierte Fachkräfte für den internationalen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

seit 2024 von Indien gelöst

Polizeiliches Führungszeug in KITA, Pflege, etc. zwingend notwendig, aber nicht für ausländische Fachkräfte?

Bedeutung des erweiterten Führungszeugnisses

Das erweiterte Führungszeugnis spielt eine zentrale Rolle für Personen, die im Bereich der öffentlichen oder freien Jugendhilfe tätig sind – sei es beruflich oder ehrenamtlich, z. B. als Erzieherin oder Erzieher, Trainerin oder Trainer in einem Sportverein.

Gemäß § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind Träger der Jugendhilfe verpflichtet, sich regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis von diesen Personen vorlegen zu lassen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die rechtskräftig wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden und daher für eine Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen nicht geeignet sind.

Seit 2016 gilt diese Verpflichtung auch für:

Tätigkeiten in Einrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhalten (§ 75 SGB XII).

Tätigkeiten mit Kontakt zu minderjährigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gemäß § 44 Asylgesetz.

Das erweiterte Führungszeugnis dient somit dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen und ist ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit im sozialen Bereich.

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