START in Deutschland
Integrationshilfe
etabliert und verifiziert

Willkommensmappe für neue Mitarbeitende aus dem Ausland
Hier finden Sie kostenlos von MAKE IT IN GERMANY die Willkommensmappe in deutscher und englischer Sprache.
Wie viel kann in Deutschland im Beruf verdient werden?
Dafür gibt es den Entgeldatlas der Agentur für Arbeit immer online auf den aktuellsten Stand.

Online
Tool
Lebenshaltungskosten in Deutschland?
Der Mindestlohn beträgt zukünftig fast 15 Euro pro Stunde.
Für ausländische Studenten beträgt im Visumsvertragen der Monatsbetrag ca. 1000-1300 Euro. Der Sozialhilfebedarf für eine Person ist ungefähr gleich. Allerdings kommen noch ca. 200-300 Euro für eine normale Wohnung, sowie arbeitsrelevante Kosten hinzu.
Also 1300 Euro mit Wohnung, Lebensmittel, etc. dürften die normalen Ausgaben pro Monat für 1 Person sein. Diese variieren jedoch insbesondere aufgrund der Mietkosten.

Online
Tool
ROADMAP
mit wichtigen Schritten für Sie in Deutschland
Hier finden Sie eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Punkten
Vor der Ausreise aus dem Ausland nach Deutschland:
1. Staatlicher Background-Check Indiens mit uns und Bürokratie-Booster mit der ersehnten Planungssicherheit für alle!
Unser staatlicher Background-Check Indiens hat mehrere entscheidende Vorteile, die bereits bei der Job-Bewerbung den ausschlaggebenden Pluspunkt bietet:
Arbeitgeber haben von gefälschten Dokumenten gehört und haben ihre Papierbewerbungsunterlagen vor sich liegen und wissen nicht wie sie diese auf Echtheit prüfen sollen. Dies von allen Bewerbern aus dem Ausland aber nur Indien bietet mit uns den staatlichen Background-Check an der die erforderliche Sicherheit den deutschen Arbeitgebern gibt. Warum sollte sich der Arbeitgeber für eine Person aus einem anderen Land der Welt entscheiden, der das nicht mit einem offiziellen Dokument einer staatlichen zentralen Stelle im Ausland nachweisen kann. Indiens großer Vorteil gegenüber allen Anwerbeländern der Welt bei der Job-Suche für Arbeitgeber.
Bürokratie-Booster
VisabehördenmitarbeiterInnen, Agentur für Arbeit MitarbeiterInnen, AusländerbehördenmitarbeiterInnen und AnerkennungsbehördenmitarbeiterInnen, etc. stellen sich die gleiche Echtheitsfrage und wie Sie Arbeitgeber in Deutschland vor gefälschten Bewerberunterlagen schützen können. Aber wie sollen diese Behördenmitarbeiter Ihre Bewerberunterlagen aus dem Ausland auf Echtheit prüfen? Deshalb ist dieser Schutzprozess ein langwieriger Bürokratieprozess mit vielen Nachfragen und individuellen Prüfbelegen. Aber Prüfbelege können ebenfalls gefälscht sein. Deshalb haben wir den staatlichen Background-Check Indiens in Indien zur Lösung dieses Schutz-Bürokratieproblem umgesetzt. Praktisch hat die deutsche Bürokratie diesen Prüfpunkt an höchste Stelle von Indien outgesourct. Die dadurch ersparten Bürokratiekosten dieser Echtheitprüfung von verschiedensten Behördenmitarbeitern, insbersondere Personalkosten, etc. liegen weit über Gebühren des staatlichen Background-Check Indiens und sollten eigentlich von der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden. Der Erfolg der Anerkennung durch Akzeptanz des offiziellen indischen Ergebnis Indiens wurde bereits bundesweit nachgewiesen. Im besten Fall gab es Vorabzustimmungen zur Beschäftigung innerhalb von 10 Arbeitstagen und im schlechtesten Fall innerhalb von 4 Wochen.
Planungssicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch Kandidaten mit klaren Ergebnissen und Zeitplänen bereits weit im Voraus konkret planbar. Dadurch erspart der Arbeitgeber viele Personalstunden die sonst durch Nachfragen, Unsicherheiten, etc, entstehen.
2. Wohnung
Arbeitegeber, Studentenorganisationen, Vermittlungsagenturen, und im Internet finden Sie Unterstützung bei der Wohnungssuche. Bitte beachten Sie, dass Mietwohnungen in Deutschland meist unmöbliert sind und auch nur ein wenigen Fällen eine Einbauküche enthalten. Meistens ist für die Wohnung auch eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei netto Monatskaltmieten beim Vermieter zu hinterlegen. Aufgrund des Wohnungsmangels in Deuschland besteht ein Nachfragewettbewerb um Wohnungen. Deshalb bietet sich es an, bei einem Vermieter mit einer Bewerbungsmappe ähnlich wie bei der Job Bewerbung vorzulegen. Diese sind an Bewerber die gut mit der Wohnung umgehen und dauerhaft die Miete zahlen können interessiert. Deshalb sollte eine Kopie des Visa- bzw. Aufenthaltstitel und der Arbeitsvertrag bzw. Verdienstnachweis mit vorgelegt werden. Bei Indern bietet sich der staaatliche Background-Check von SKILLS4COMPANIES an. Damit weisen Sie ein sauberes indisches Führungszeugnis (Police records, Criminal records, etc) nach und auch eine indische Finanzauskunft ähnlich der SCHUFA in Deutschland die Vermieter verlangen. Vermieten möchten nicht an Kriminelle oder Schuldner vermieten und im Gegensatz zu den meisten anderen Anwerbeländern haben alle InderInnen durch unseren staatlichen Background-Check den entscheidenden Pluspunkt in der Hand, dass sich Vermieter für Sie entscheiden, anstatt für irgendeinen anderen Ausländer, der das nicht nachweisen kann. Weitere Informationen finden Si unter dem Reiter Versicherungen und Unterkunft
3. Gesetzliche Krankenversicherung -Private Krankenversicherung
Sie können sich bereits im Ausland für eine zugelassene gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland entscheiden. Dies hat den Vorteil, dass Sie direkt nach der Einreise in Deutschland mit Ihrem Arbeitsverhältnis krankenversichert sind. Deshalb benötigen Sie auch nur eine Reisekrankenversicherung von 1 Monat im Visaverfahren und eine entsprechende Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Schritt hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber innerhalb von maximal 10 Werktagen ihre persönliche gesetzliche Sozialversicherungsnummer von der Krankenkasse erhält. Diese benötigt der Arbeitgeber um die Gehaltszahlung vornehmen zu können. Nach der späteren meldeamtlichen Anmeldung bei der Behörde des Wohnortes, teilen Sie der Krankenversicherung diese Adresse mit. Meistens geht das über ein Online-Tool unter dem Sie dann auch das Passfoto für die Versicherungskarte hochladen können. Die Versicherungskarte wird dann per Post an die von Ihnen mitgeteilte Wohnadresse geschickt. Sollten Sie in der Zwischenzeit einen Arzt besuchen müssen, fragen Sie ihre Krankenversicherung um eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung. Sie können im Notfall jederzeit behandelt werden, wenn Sie vorher die Versicherung abgeschlossen haben. Die gesetzliche Krankenversicherung wird übrigens mit Ihrem Gehalt des Arbeitgebers gezahlt und ist daher umsonst. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Versicherungen und Unterkunft.
4. Mobilität: Führerschein in Deutschland und öffentlicher Nahverkehr: Bus- und Bahn
Wenn Sie einen indischen Führerschein besitzten, können Sie sich vor der Ausreise einen internationalen Führerschein in Indien für bis zu 1 Jahr ausstellen lassen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Integration-Führerschein-DE.
Nach der Einreise in Deutschland:
1. Krankenversicherung - Krankenkasse
Mitteilung des Einreisedatums und der Wohnungsadresse Adresse an die im Vorfeld ausgesuchte gesetzliche Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Versicherungen".
Das Gesundheitssystem unterscheidet sich von dem in Indien: Wenn Sie sich unwohl fühlen, gehen Sie zuerst zu einem Hausarzt (Allgemeinarzt), nicht direkt ins Krankenhaus.
Ein Krankenhaus ist nur für Notfälle oder wenn Sie von einem Arzt dorthin überwiesen werden, oder wenn kein Arzt verfügbar ist (z. B. am Wochenende). Um herauszufinden, welcher Arzt gut ist, fragen Sie am besten Ihre Kollegen – sie wissen das meist. Ein guter Arzt verschreibt hier weniger Medikamente, also machen Sie sich deswegen keine Sorgen.
2. Einzug in die Wohnung
Sie haben die Mietkaution geklärt und bereits den Mietvertrag im Ausland abgeschlossen. Sie erhalten vom Vermieter die Wohnungsschlüssel und die Wohnungsgeberbescheinigung für die meldeamtliche Anmeldung bei dem lokalen Einwohnermeldeamt in der Stadt wo sie hingezogen sind.
3. Wohnsitzanmeldung
Nach dem Einzug müssen wir innerhalb von zwei Wochen die Wohnsitzanmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt durchführen. Sie haben die Wohnungsgeberbescheinigung mit ihren Daten bereits vom Vermieter beim Einzug erhalten. Sie finden die meldeamtliche Anmeldung und das Einwohnermeldeamt auf der Homepage der Stadt in Deutschland wohin sie gezogen sind. Meist gibt es dort Online-Termine die Sie buchen können. Gehen Sie zu dem Termin in die Behörde mit dem Ausdruck der Terminbestätigung. Falls es eine Eingangskontrolle gibt, werden Sie durch die Terminbestätigung herein gelassen. Dann gehen Sie zu der in der Terminbestätigung angegebenen Wartebereich oder es gibt nur einen. Dort gibt es Computer-Terminals, entweder muss dort eine Nummer gezogen werden oder Sie geben Ihre Wartenummer dort ein, damit die Behördemitarbeiter wissen, dass Sie dort zu ihrem Termin warten. Dann sehen Sie in der Regel ein Screen, der dann Ihre Terminnummer aufruft mit einer Zimmernummer oder Schalternummer. Neben der Wohnungsgeberbescheinigung benötigen Sie den Reiesepass mit Visum. Sie werden gefragt, ob Sie bereits vorher in Deutschland meldeatlich mit einer Wohnung gemeldet waren. Dann zur Religion und Ihren Personendaten. Dazu legen Sie gerne den Reisepass vor, damit die Behördenmitarbeiter ihre Personalien abschreiben können. Sie bekommen den Pass immer wieder zurück und darf dort nicht einbehalten werden. Sie müssen dann auf dem Formular Ihre Daten prüfen und unterschreiben bzw. auf einem digitalen Gerät unterschreiben. Sie bekommen eine schriftliche Einzugsbestätigung der Behörde als offiizielles Dokument.
Falls Sie verheiratet sind müssen neben dem Orignal Pass und Visum eine mindestens englischsprachige Heiratsurkunde vorlegen und auf die Prüfung der indischen Botschaft im Visaverfahren verweisen. Sollte es dort Zweifel gegeben haben, wäre die Heiratsurkunde umfangreich geprüft worden. Diese muss im Original mit vorgelegt werden. Manchmal wird diese aber doch vom Standesamt geprüft, wahrscheinlich stichprobenartig. Bei Kinder ist neben dem Pass auch die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Meist wird diese in englischer Sprach akzeptiert. Es geht bei der Vorlage von Originaldokumenten immer nur um ein Abgleich der identischen Namensschreibweise.
4. Bankkonto -Transfer von Geld nach Indien
Nur mit der Anmeldebescheinigung (Meldebescheinigung) die Sie nach der meldeamtlichen Anmeldung im Rathaus erhalten haben, können Sie damit und mit Ihrem Reisepass und Visum in Deutschland ein Bankkonto eröffnen, über das Ihr Gehalt überwiesen wird. Anschließend müssen Sie die Kontodaten an das Gehaltsabrechnungsteam Ihres Unternehmens mitteilen, damit diese das Gehalt auch dorthin überweisen können.
5. Steuer-ID-Brief
Nach der meldeamtlichen Anmeldung der Wohnung beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Ihres Wohnortes, wird von dort automatisch dem Finanzamt Ihre Daten für die Ausstellung der Steuer-ID mitgeteilt. Sie erhalten dann Ihre Steueridentifikationsnummer (lebenslange Nummer) per Post an Ihre Wohnadresse. Daher muss Ihr Name auf der Klingel und am Briefkasten stehen. Sobald Sie den Brief erhalten haben, müssen Sie ihre Steuer-Id an das Gehaltsabrechnungsteam Ihres Arbeitgebers mitteilen.
7. GEZ-Steuer
In Deutschland gibt es für die unabhängige Berichterstattung der öffentlichen Medien eine GEZ-Steuer. Die Behörde bekommt automatisch von der meldeamtlichen Anmeldung ihre Daten und wird sie per Brief anschreiben. Bitte füllen sie diesen aus und sie werden diese TV-Steuer leider auf jeden Fall bezahlen müssen. Manchmal ist dies in möblierten Wohnungen oder in Wohngemeinschaften mit enthalten. Bei Wohngemeinschaften gibt es eine Person mit einer zentralen Kundenummer in der WG die dann in den entsprechenden Fragebogen mit angegeben werden muss. Der ausgefüllte und unterschriebene Fragebogen muss unbedingt ausgefüllt und schnellstmöglich zurück geschickt werden. Falls dies nicht erfolgt wird eine Geldstrafe zu bezahlen sein, die sehr teuer sein kann.
8. Deutsches Handy -Cell phone in Germany
wird aktuell überarbeitet
9. Aufenthaltstitel (Aufenthaltskarte)
Mindestens drei Monate vor Ablauf des Visums der Botschaft müssen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes die Verlängerung beantragen. Dazu finden Sie auf der Homepage der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes in der Regel die Möglichkeit diesen Verlängerungsantrag nebst den erforderlichen Antragsunterlagen online einzureichen. Nach der Prüfung erhalten Sie normalerweise auf der dort von Ihnen hinterlegten E-Mail Adresse eine Terminmitteilung. Diese Terminmiteilung enthält die genauen Details und welchen Unterlagen sie bei der persönlichen Vorsprach mit vorlegen müssen.
10. Wohnungswechsel-Umzug-meldeamtliche Ummeldung
Sollten Sie einen anderen Mietvertrag unterschrieben haben und umziehen, dann müssen Sie ihre meldeamtliche Anmeldung in die neue Stadt ummelden. Sie haben den Einzugstermin und die Wohnungsgeberbestätigung erhalten, dann können Si ewie im Punkt 3 der erstmaligen Anmeldung vorgehen. Legen Sie dabei die bisher gültige damalige meldeamtliche Anmeldung des alten/letzten Wohnsitzes einfach mit vor. Die alte Behörde an der alten Wohnung wird dann automatisch behördenintern informiert, so dass eine Abmeldung an der alten Wohnung nicht erforderlich ist.
Mit der neuen meldeamtliche Anmeldung der neuen Wohnung müssen sie leider folgende Institutionen, wie ihren Arbeitgeber, Ihre Krankenkasse, Bank, Versicherung, etc. selbst über die neue Adresse informieren.
11. Familien/Ehegattennachzug
Wenn Ihr Ehegatte später nach Deutschland nachreist, gelten die gleichen Schritte. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Wechsel in eine günstiger Steuerklasse mit weniger Steuerabzügen möglich ist. Bei Kindern sollte die Antragsstellung von Kindergeld geprüft werden. Denken Sie an die Schulpflicht von Kindern im Schulalter. Auch der Kindergarten und die Spielgruppen sind gute Angebote für Ihre Kinder. Die meisten Städte haben eine Familien-APP auf der sie umfangreiche Informationen finden. Mehr Informationen finden Sie unter dem Reiter "FAMILIE)
12. Versicherungen
Es gibte viele Versicherungen und Versicherungs-Dealer oder Informationsportale informieren Sie darüber. Es kann auf jeden Fall die Privathaftpflichtversicherungen, auch als Familienmodell, empfohlen werden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Versicherungen und Möglichkeiten. Dabei gibt es auch Vergleichsportale. Viele Personen schauen im Vergleich nach den Preisen und nicht nach den konkreten detaillierten Leistungspaketen. Bei den Leistungspaketen ist darauf zu achten, dass es viele Klauseln gibt, wann die Versicherung trotz des versicherten Schadens nicht zahlen muss, und diese Zahlung von der Versicherung ausgeschlossen wird. Die Versicherungsmakler spielen mit ihrem Sicherheitsgefühl und Ängsten um Ihnen die Versicherungen zu verkaufen. Von diesen Verkaufsprovisionen und Betreuungsprovisionen leben diese Versicherungen. Diese Versicherungen haben Laufzeiten und können auch nicht enfach so gekündigt werden und müssen nach Abschluss weiter bezahlt werden. Deshalb ist hier sehr vorsichtig und ohne Druck gut zu überlegen, ob Ihnen das mtl. Geld für die Versicherung diesen Schutz auch individuell wert ist.
13. Steuer und Steuerklassenwechsel
Außer zugelassen Steuerberater darf niemand Ihnen steuerliche Tipps geben. Dies steht unter hoher Strafe. Wer Ihnen hier Tipps gibt, verstößt damit gegen das Gesetz und ist nicht vertrauenswürdig. Alternativ zu Steuerberatern gibt es auch kostengünstigere Lohnsteuerhilfevereine, die Sie dabei unterstützen. In der Regel macht es im ersten Arbeitsjahr, in dem Sie begonnen haben auf jeden Fall eine Steuererklärung abzugeben. Darüber hinaus für das Steuerjahr in dem die Ehefrau/der Ehemann nachgereist mit eingezogen ist und ein Steuerklassenwechsel stattgefunden hat. Falls Ihre Frau/Mann später eingereist ist, können Sie einen Steuerklassenwechsel in die günstiger Steuerklasse 3 mit geringeren Steuerzahlungen beantragen.
14. Sozialversicherung
Vom Gehalt werden Sozialversicherungen, wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung direkt vom Arbeitbgeber vom Brutto abgezogen. Der Netto-Überweisungsbetrag enthält bereits diesen Abzug. Es gibt einen ditigalen Sozialversicherungsausweis, der nach der Ausstellung dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei Kontrollen der Polizei und des Zolls ist dieser auch in digitaler Form, z.B. Foto auf dem Handy jederzeit vorzuzeigen.
15. Verlängerung des Aufenthaltstitels
Bitte beantragen Sie mind. 3 Monate vor Ablauf des Visums bzw. Aufenthaltstitel bei der für Ihren Wohnsitz verantwortlichen Ausländerbehörde die Verlängerung. Dies geht meistens in einem Online Verfahren in dem Unterlagen mit hochgeladen werdne müssen. Der Antrag ist für jedes Familienmitglied einzeln online zu beantragen. So lange fristgerecht die Verlängerung vor Ablauf des Aufenthaltstitel gestellt wurde gilt die Fortbestandsfiktion. Dies bedeutet der Aufenthalt ist so lange legal bis die Ausländerbehörde darüber entschieden hat. Deshalb sollte die Empfangsbestätigung oder ein PDF des Online Systems oder Fall-Nr. der Verlängerung unbedingt als Nachweis sicher abgespeichert werden. Sollte der Aufenthaltstitel mti der Gültigkeit ablaufen, dann kann für Reisezwecke ein Papier über die Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde gegen Vorlage eines Reisenachweises vorgelegt werden.
16. Arbeitgeberwechsel
Das Visum und auch der Aufenthaltstitel inklusive Zusatzblatt sind bei Arbeitsaufenthalte zunächst immer an einen bestimmten Arbeitgeber verknüpft. Dies bedeutet einen andere Arbeitstelle bei einem anderen Arbeitgeber darf erst dann angetreten werden, wenn die Ausländerbehörde den Arbeitgeberwechsel erfolgreich überprüft hat. Ein vorzeitige Arbeitsaufnahme oder Probearbeit bei einem anderen Arbeitgeber als im Aufenthaltstitel genannter Arbeitgeber ist eine illegale Beschäfitgung und wird bestraft. Weitere Details finden Sie unter dem Reiter "Arbeit)
17. Arbeitslosigkeit und Kündigung
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung enthält der Sozialversicherungsabzug vom Brutto automatisch die Arbeitslosenversicherungszahlung. Es gibt eine Mindestfrist von aktuellen 12 Monaten sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um sich für die Auszahlung zu qualifzieren. Weiter Details finden Sie unter dem Reiter "Arbeit".
18. Arbeit und Selbständigkeit
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "ARBEIT"
19. Familiennachzug der Eltern
Grundsätzlich gibt es die rechtliche Möglichkeit das von erwachsenen Ausländern mit Eltern die ausländischen Elternteile ein Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten können. Die Herausforderung ist einerseits dass der Lebensunterhalt der Eltern sichergestellt werden muss, aber insbesondere darüber hinaus auch die Krankenversicherung. Da die Krankenversicherung im Alter freiwillig ist und ältere Menschen häufiger krank sind gehen die Kosten pro Elternzeitl bei ca. bis zu 800 Euro monatlich. Meistens scheitern diese Elternnachzüge daran, dass das Gehalt in Deutschland nicht so hoch ist, dass diese Kosten jeden Monat dauerhaft getragen werden können.
20. Einbürgerung
wird aktuell überarbeitet
21. Kinder und Kindergeld
Erfolgt die Einreise mit Kinder oder ab Geburt sollte innerhalb eines Monats der Antrag auf Kindergeld (255€) netto pro Kind bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Zahlung erfolgt nach Bewilligung jeden Monat bis zum 18. Lebensjahr und bei anschließender Ausbildung des Kindes in Deutschland noch während dieser Zeit darüber hinaus.
22: Integrations-Support in Deutschland
wird aktuell überarbeitet (Diaspora, Krankenkasse, Welcome Center, etc., Integrationsabteilungen der Städte vor Ort und sozialer Träger, Wohnort mit Familien-APP)
23: Mental Health
Gerade Yoga trägt zu inneren Balance bei.
24: Zeitumstellung
Im Frühjahr wir an einem bestimmten Tag die Zeit um eine Stunde vorgestellt und im Herbst um eine Stunde zurück gestellt. Dies muss unbedingt beachtet werden, da der Arbeits- oder Schulbeginn und Termine entsprechend am Umstellungstag verpasst werden kann.
25: Wohnung
weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "WOHNUNG"
26: Wohngeld und Kinderzuschlag
Wird durch die Heirat oder Kinder eine größere Wohnung notwendig, die dann teurer ist, dann kann unter umständen ein Anspruch auf Wohngeld (Mietkostenzuschuss) vorliegen. Dies kann jederzeit kostenlos von der Wohngeldbehörde auf Antrag geprüft werden. Sollten Kinder hinzukommen und das Gehalt nicht die mehrkosten decken, dann gibt es die Möglichkeit einen Kinderzuschlag zu beantragen. Die Links zu den Online Rechnern werden hier in kürze vorhanden sein.
27: Kindergarten
Ihr Kind hat einen Rechstanspruch auf einen Kindergarten. Hierbei handelt es sich um eine frühkindliche Bildungseinrichtung mit einem Bildungsauftrag, nicht nur Verwahrung von Kindern. Die meisten Städte verlangen hier eine Elterneitragsgebühr monatlich. In Deutschland ist es für die Entwicklung Ihres Kindes üblich, dass der Kindergarten besucht wird. In der Zeit kann (meist) die Mutter auch eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, z.b. auf 560 Euro brutto gleich netto. Dabei auch die deutsche Sprachkompetenz in der Arbeitspraxis weiter entwickeln um dem Kind später in der Schule auch helfen zu können. Weitere Details dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt in der sie leben und meldeamtlich angemeldet sind.
28: Schule
Grundsätzlich gibt es ab dem 7 Lebensjahr zu einem bestimmten Stichtag eine Schulpflicht des Kindes. Der Schulbesuch an den vielen öffentlichen Schulen ist kostenfrei, allerdings nicht an den privaten Schulen oder an den internationalen Schulen. Die Schulpflicht ist nur in einer staatlich anerkannten Schule erfüllt. In der Grundschule gibt es die Übermittmagsbetreuung, so dass Ihr Kind auch im Nachmittag mit Essen versorgt wird und betreut wird. Dies Angebot ist gegen ein Elternbeitrag in der Grundschule zubuchbar. Auch in dieser Zeit kann (meist) die Mutter ein Arbeitseinkommen erzielen und sich selbst verwirklichen.
29: Studium und BAFÖG-Förderung
Ihre Kinder können in Deutschland an öffentlichen Universitäten kostenfrei studieren. Private Universtiäten nehmen Studiengebühren. Es gibt auch das Duale Studium an deutschen Universitäten bei denen sich die Kinder bei einem Arbeitgeber auf einen Dualen Studiumausbildungsplatz bewerben und arbeiten und von dem Arbeitgeber zur Universtiät geschickt werden. Für Eltern die nicht genug Einkommen haben umd das Kind beim Studium finanziell unterstützen zu können, Miete, etc. gibt es dei Möglichkeit ein Kredit (BAFÖG) bei der Bundesrepbulik Deutschland (keine Bank) zu beantragen. Dieser kann nach dem Studium voll oder teilweise mit Nachlässen zurück gezahlt werden.
30. Ärzte und Behandlungen - Krankenhäuser
Krankenhäuser sind in Deuschland nur für Notfälle oder mit Überweisungen von Ärzten aus Arztpraxen zu besuchen. Grundsätzlich ist ein Allgemeinmediziner für die Erstbetreuung zu finden. Bei einigen Spezialisten, wie Augenarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, etc. kann direkt zu diesem Spezialisten gegangen werden. Die meisten spezialisierten Ärzte lassen nur Termine mit Überweisungen aus der allgemeinen Hausarztpraxis den Besuch zu. Ein guter Arzt in Deutschland verschreibt wenig Medikamente, im gegensatz zu z.B. indischen Ärzten.
31. Medikamente-Apotheke
Der Arzt verschreibt Medikamente, die dann in einer Apotheke oder Online-Apotheke nach Vorlage fast kostenfrei gekauft werden können. Durch die Verschreibung übernimmt die Krankenversicherung die Kosten dafür. Es gibt Medikamente die nur von Ärzten verschrieben werden können und verschreibungsfreie frei verkäufliche Medikamente. In der Apotheke gibt es gut ausgebildetes Personal, dass bei kleinen Erkrankungen wie z.B. Erkältung hier auch kompetenzt zu frei verkäuflichen Medikamenten unabhängig von Verkaufsdruck beraten.
32. Sprach- und Integrationskurse
wird aktuell überarbeitet
32. Versicherungen
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Versicherungen".
Bewerberauswahl AZUBI,etc, Arbeit von Studenten, Arbeit von Azubis, Mobilität-Fahrrad-e-scooter-Roller- Intra-Company-Transfer WEchsel Blue card, Master-Bachelor Thesis, Arbeitssuche nach Studium. Deutschlandticket, Schwarzarbeit, Wohnungskaution, Wohnungskautsiionsversicherung, Nebenkostenabrechnung, Hauskauf, etc., gesetzliche Feiertage, Zuschläge Nacht-Schichtarbeit-Sonn- und Feiertage. Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertage, Nacht- und We-Ruhezeiten, Kleingartenvereine, Hausordnungen Zählerabrechnung,Bankkredite, SCHUFA, polizeiliches Führungszeugnis, Selbständigkeit., Karriereweg-Weiterbildungen, Arbeitszeit-teilzeit, Arbeitgeberdarlehn, Betriebsjubiläum, Arbeitsunfälle, Mutterschutz-Elternzeit, Nebentätigkeiten, Fahrradleasing, Sonderurlaub-Bildungsurlaub, Krank-und Gesundmeldungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Elektronische Krankenkarte, Apotheke, Arbeitsschutz, Datenschutz, Sicherheitsregeln, Schwarze Brett beim AG-Supermarkt, etc., Personalenwicklung, Gehaltsbestandteile, Korruptionsbekämpfung, Pendler, Schwerbehindertenvertretung-förderung, Rente
Die ersten 100 Tage in Deutschland
Hier finden Sie eine schönes Erklärvideos. Es gibt mittlerweile viele Intergrationsdienstleister, Fachkräftevermittlungen, Welcome-Center, etc. die hierbei unterstützten.

