Wir versprechen nichts - wir LIEFERN, nachweislich seit über 20 Jahren!                        FACHKRÄFTELÖSUNG aus INDIEN: Praxistauglichkeit entscheidet – nicht nur die Vermittlung

WOHNUNGEN in Deutschland

Roadmap bei Ihrer Wohnungssuche

1. Wohnungssuche

Arbeitgeber, Studentenorganisationen, Vermittlungsagenturen, und im Internet finden Sie Unterstützung bei der Wohnungssuche. Bitte beachten Sie, dass Mietwohnungen in Deutschland meist unmöbliert sind und auch nur ein wenigen Fällen eine Einbauküche enthalten. Meistens ist für die Wohnung auch eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei netto Monatskaltmieten beim Vermieter zu hinterlegen. Aufgrund des Wohnungsmangels in Deuschland besteht ein Nachfragewettbewerb um Wohnungen. Deshalb bietet sich es an, bei einem Vermieter mit einer Bewerbungsmappe ähnlich wie bei der Job Bewerbung vorzulegen. Diese sind an Bewerber die gut mit der Wohnung umgehen und dauerhaft die Miete zahlen können interessiert. Deshalb sollte eine Kopie des Visa- bzw. Aufenthaltstitel und der Arbeitsvertrag bzw. Verdienstnachweis mit vorgelegt werden. Bei Indern bietet sich der staaatliche Background-Check von SKILLS4COMPANIES an. Damit weisen Sie ein sauberes indisches Führungszeugnis (Police records, Criminal records, etc) nach und auch eine indische Finanzauskunft ähnlich der SCHUFA in Deutschland die Vermieter verlangen. Vermieten möchten nicht an Kriminelle oder Schuldner vermieten und im Gegensatz zu den meisten anderen Anwerbeländern haben alle InderInnen durch unseren staatlichen Background-Check den entscheidenden Pluspunkt in der Hand, dass sich Vermieter für Sie entscheiden, anstatt für irgendeinen anderen Ausländer, der das nicht nachweisen kann. Weitere Informationen finden Si unter dem Reiter Versicherungen und Unterkunft

Makler, etc.: wird aktuell überarbeitet

 

2. Wohnungskaution

wird aktuell überarbeitet

 

3. Einzug in die Wohnung

Sie haben die Mietkaution geklärt und bereits den Mietvertrag im Ausland abgeschlossen. Sie erhalten vom Vermieter die Wohnungsschlüssel und die Wohnungsgeberbescheinigung für die meldeamtliche Anmeldung bei dem lokalen Einwohnermeldeamt in der Stadt wo sie hingezogen sind.

4. Wohnsitzanmeldung

Nach dem Einzug müssen wir innerhalb von zwei Wochen die Wohnsitzanmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt durchführen. Sie haben die Wohnungsgeberbescheinigung mit ihren Daten bereits vom Vermieter beim Einzug erhalten. Sie finden die meldeamtliche Anmeldung und das Einwohnermeldeamt auf der Homepage der Stadt in Deutschland wohin sie gezogen sind. Meist gibt es dort Online-Termine die Sie buchen können. Gehen Sie zu dem Termin in die Behörde mit dem Ausdruck der Terminbestätigung. Falls es eine Eingangskontrolle gibt, werden Sie durch die Terminbestätigung herein gelassen. Dann gehen Sie zu der in der Terminbestätigung angegebenen Wartebereich oder es gibt nur einen. Dort gibt es Computer-Terminals, entweder muss dort eine Nummer gezogen werden oder Sie geben Ihre Wartenummer dort ein, damit die Behördemitarbeiter wissen, dass Sie dort zu ihrem Termin warten. Dann sehen Sie in der Regel ein Screen, der dann Ihre Terminnummer aufruft mit einer Zimmernummer oder Schalternummer. Neben der Wohnungsgeberbescheinigung benötigen Sie den Reiesepass mit Visum. Sie werden gefragt, ob Sie bereits vorher in Deutschland meldeatlich mit einer Wohnung gemeldet waren. Dann zur Religion und Ihren Personendaten. Dazu legen Sie gerne den Reisepass vor, damit die Behördenmitarbeiter ihre Personalien abschreiben können. Sie bekommen den Pass immer wieder zurück und darf dort nicht einbehalten werden. Sie müssen dann auf dem Formular Ihre Daten prüfen und unterschreiben bzw. auf einem digitalen Gerät unterschreiben. Sie bekommen eine schriftliche Einzugsbestätigung der Behörde als offiizielles Dokument.

5. Wohnungswechsel-Umzug-meldeamtliche Ummeldung

Sollten Sie einen anderen Mietvertrag unterschrieben haben und umziehen, dann müssen Sie ihre meldeamtliche Anmeldung in die neue Stadt ummelden. Sie haben den Einzugstermin und die Wohnungsgeberbestätigung erhalten, dann können Si ewie im Punkt 3 der erstmaligen Anmeldung vorgehen. Legen Sie dabei die bisher gültige damalige meldeamtliche Anmeldung des alten/letzten Wohnsitzes einfach mit vor. Die alte Behörde an der alten Wohnung wird dann automatisch behördenintern informiert, so dass eine Abmeldung an der alten Wohnung nicht erforderlich ist. 

Mit der neuen meldeamtliche Anmeldung der neuen Wohnung müssen sie leider folgende Institutionen, wie ihren Arbeitgeber, Ihre Krankenkasse, Bank, Versicherung, etc. selbst über die neue Adresse informieren.

6. Mülltrennung, Nebenkostenabrechnung, etc.

wird aktuell überarbeitet

7. Probleme mit dem Vermieter

wird aktuell überarbeitet

8. Mieterverein

wird aktuell überarbeitet

9. Auszug ins Ausland bzw. Rückkehr

wird aktuell überarbeitet

 

 

wird aktuell überarbeitet: Mülltrennung, richtiges Lüften, Umgang mit Wäschetrocknung, Auszug mit Renovierung, Mietvertrag, etc.

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